Lad jemanden ein Hol dir die App
Ein Lebenszeichen, das man nur merkt, wenn es fehlt.

Passiert
nichts. Ist
nichts passiert.

Ordnung ist.
LEB meldet sich nur, wenn etwas nicht stimmt.

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Was ist das eigentlich?

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Heart
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Oder kurz gesagt

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Mit leb kann ich
kann ganz
beruhigt meinen
Alltag genießen.

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Wie geht das?

Schritt 1

App download

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Schritt 2

Kontaktperson erstellen

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Schritt 3

User drückt button nicht

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Wechsam bleiben

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Noch Fragen?

Ein Pflegegrad zeigt an, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person im Alltag benötigt. Er bestimmt, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden, zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfsmittel. Es gibt fünf Pflegegrade von 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Unterstützungsbedarf.

Sobald alltägliche Aufgaben schwerfallen – egal ob körperlich, geistig oder psychisch – ist ein Antrag sinnvoll. Wer zu lange wartet, riskiert, wichtige Leistungen zu spät oder gar nicht zu erhalten.

Die pflegebedürftige Person selbst kann den Antrag stellen. Alternativ können auch bevollmächtigte Angehörige oder eine Vertrauensperson den Antrag für sie einreichen.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – schriftlich, telefonisch oder online, zum Beispiel über unseren digitalen Antragsservice. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei Privatversicherten, um den Unterstützungsbedarf zu prüfen. Bei einem Hausbesuch wird anhand eines standardisierten Verfahrens ermittelt, welche Hilfen nötig sind. Nach Abschluss der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und informiert schriftlich.

Abhängig vom Pflegegrad können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und weitere Leistungen.

Die Bewertung eines Pflegegrades erfolgt durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Die Begutachtung bewertet, wie selbstständig die Person in sechs Lebensbereichen ist: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Für jeden Bereich werden Punkte vergeben, die in Summe den Pflegegrad bestimmen. Den Bescheid erhalten Antragsteller in der Regel nach sechs bis acht Wochen.

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